Lehramt für Sonderpädagogik
Das Studium zum Lehramt für Sonderpädagogik setzt sich in Hannover aus dem Bachelorstudiengang Sonderpädagogik und dem Masterstudiengang Lehramt für Sonderpädagogik zusammen.
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, im Rahmen eines Zertifikatsprogrammes die Lehrbefähigung für ein zweites Unterrichtsfach zu erwerben.
Studiengänge & Zertifikatsprogramm Lehramt für Sonderpädagogik
Ordnungen & Dokumente Lehramt für Sonderpädagogik
Prüfungsangelegenheiten
- Prüfungsinfos beim Akademischen Prüfungsamt
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Prüfungsausschuss Sonderpädagogik
Prüfungsausschuss Lehramt für Sonderpädagogik Bachelor
Prüfungsausschussvorsitz
Vertretung der Professorinnen und Professoren
Vertretung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Stellvertretung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Prüfungsausschuss Lehramt für Sonderpädagogik Master
Prüfungsausschussvorsitz
Stellvertretung des Prüfungsausschussvorsitz
Vertretung der Professorinnen und Professoren
Stellvertretung der Professorinnen und Professoren
Stellvertretung der Studierenden
Johanna WinterVertretung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Stellvertretung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
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Vorziehen von Leistungen
Grundsätzlich ist es möglich, Prüfungsleistungen aus einem Masterstudiengang vorzuziehen. Dabei ist aber laut Präsidiumsbeschluss vom 16.11.2011 folgendes zu beachten:
Es steht den Fakultäten frei, eine Grundsatzentscheidung zu fällen, ob vorgezogene Prüfungsleistungen der Masterstudiengänge ermöglicht werden sollen und ggf. in welchen Studiengängen. Soweit Prüfungsleistungen eines Masterstudienganges bereits während des Bachelorstudiums zugelassen werden, sind folgende Rahmenbedingungen zu beachten:
- Die oder der Studierende befindet sich 5. oder 6. Semester. Bei Studiengängen mit längerer Regelstudienzeit sind die beiden letzten Semester innerhalb der Regelstudienzeit zugrunde zu legen. Dies ist der Prüferin oder dem Prüfer durch Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung nachzuweisen. In Ausnahmefällen können auch ein Semester oberhalb der Regelstudienzeit noch vorgezogene Prüfungsleistungen abgelegt werden.
- Die Anzahl der vorgezogen erbrachten Prüfungsleistungen darf 6 nicht überschreiten, die maximal damit erworbene Anzahl an Leistungspunkten darf 30 nicht überschreiten.
- Die Lehrpersonen einer Lehrveranstaltung/eines Moduls entscheiden, ob sie Studierende aus einem Bachelorstudiengang zur Prüfung des Masterstudienganges zulassen. Die Entscheidung wird dem Prüfungsamt durch die Lehrperson mitgeteilt.
Beratungsangebot der Leibniz School of Education Lehramt für Sonderpädagogik
Anerkennung von Leistungen & Wechsel
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Einstufungen bei Universitäts- oder Fachwechsel sowie Zweitstudien
Einstufungen bei Universitäts- oder Fachwechsel sowie Zweitstudien
Bewerberinnen und Bewerber, die bereits an anderen Hochschulen in Deutschland Studien- und Prüfungsleistungen erbracht oder ein Studium abgeschlossen haben, und die ihr Studium an der Leibniz Universität Hannover fortsetzen möchten, oder Studierende der Leibniz Universität, die einen Fachwechsel in ein höheres Fachsemester anstreben, müssen für den gewünschten Studiengang eine Einstufung in ein höheres Fachsemester beantragen. Eine Immatrikulation in die oben genannten Studiengänge kann nur erfolgen, wenn zuvor von den Fachberatungen der angestrebten Fächer eine Einstufungsempfehlung vorgenommen wurde und diese den Bewerbungsunterlagen beigefügt wurde. Der Antrag auf Einstufung ist daher rechtzeitig vor Ende des Bewerbungszeitraums zu stellen. Wenn ein Fachwechsel in das erste Fachsemester des neu gewählten Faches beantragt wird, ist keine Einstufungsempfehlung notwendig; hier reichen die Bewerbungsunterlagen aus.
Verfahrensschritte:
1. Einstufungsempfehlungen durch die Fachstudienberatung
Suchen Sie die Fachberatungen (siehe Internetseite des jeweiligen Faches) für die Fächer auf, für die Einstufungen erfolgen sollen. Die Fachberatung gibt aufgrund der im Original vorgelegten Nachweise über Studien- und Prüfungsleistungen für das betreffende Fach eine Empfehlung ab, für welches Studiensemester Sie immatrikuliert werden sollen.Die Anrechnung von bereits erbrachten Leistungen erfolgt erst nach erfolgreicher Immatrikultion.
2. Bewerbung beim Immatrikulationsamt
Die Einstufungsempfehlungen der Fachstudienberatungen werden zusammen mit den Bewerbungsunterlagen beim Immatrikulationsamt abgegeben. Sie können eingeschrieben werden, wenn in dem gewünschten Studiengang dem Semester, für das Sie eingestuft wurden, ein freier Platz vorhanden ist und die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Leibniz Universität Hannover
Leibniz School of EducationJana Pflughoft
Fachreferentin Lehramt für Sonderpädagogik
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Anerkennung von ausländischen Lehramtsabschlüssen (Anpassungslehrgänge)
Anerkennung von ausländischen Lehramtsabschlüssen (Anpassungslehrgänge)
Es gibt grundsätzlich die Möglichkeit, sich einen ausländischen Lehramtsabschluss in Niedersachsen anerkennen zu lassen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die während des Studiums erbrachten Leistungen mit den Anforderungen der niedersächsischen Lehramtsausbildung übereinstimmen.
Lehrkräfte aus dem EU-Ausland einschließlich Norwegen, Lichtenstein, Island und der Schweiz können eine Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG beantragen. Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Kultusministeriums.
Lehrkräfte aus dem nichteuropäischen Ausland beantragen eine Feststellung der Gleichwertigkeit nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Berufsqualifikationen ebenfalls beim Kultusministerium.
Im Ausland absolvierte und nicht ausreichende LehramtsausbildungHat die Prüfung durch das niedersächsische Kultusministerium ergeben, um welche weiteren Studien der vorliegende Studienabschluss ergänzt werden muss, damit die Anforderungen erfüllt werden, die in Niedersachsen für die Übernahme in den Vorbereitungsdienst/ die Einstellung in den Schuldienst erforderlich sind, können Sie sich an der Leibniz Universität in ein Gasthörendenstudium für den Anpassungslehrgang einschreiben.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall zunächst an die Zentrale Einrichtung für Weiterbildung (ZEW) und orientieren Sie sich an dem Merkblatt zu den Anpassungslehrgängen im Lehramt.
- ZEW
- Merkblatt zu den Anpassungslehrgängen im Lehramt
- Formular für Studien- und Prüfungsleistungen im Anpassungslehrgang Lehramt
- Fachberatung
Im Ausland absolvierte und nicht abgeschlossene Lehramtsausbildung
Bei im Ausland absolvierten und nicht abgeschlossenen Lehramtsausbildungen liegt die Zuständigkeit für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen auf ein Lehramtsstudium bei den niedersächsischen Universitäten.
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Anerkennungen von Studien- und Prüfungsleistungen
Anerkennungen von Studien- und Prüfungsleistungen
Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Universitäten oder in anderen Studiengängen erbracht worden sind, kann nach erfolgter Immatrikulation während des laufenden Studiums beim zuständigen Prüfungsausschuss beantragt werden.
Verfahrensschritte:
1. Formulare auf der Seite des Prüfungsamtes herunterladen
Die Formulare für die Anerkennung finden Sie auf der Internetseite des Prüfungsamtes:
a) Formulare Sonderpädagogik
Achtung: Verwenden Sie bitte das entsprechende Formular für die für Sie geltende Prüfungsordnung.
b) Formulare Master Lehramt für Sonderpädagogik
2. Formulare vom Fachberater/der Fachberaterin ausfüllen lassen
Mit dem Formular und Ihren Leistungsnachweisen (Originale) wenden Sie sich nun an die jeweiligen Fachberatungen (siehe Internetseite des Faches). Die Fachberatung vermerkt auf dem Formular Anerkennungsempfehlungen für die in dem betreffenden Fach erbrachten Leistungen. Bei Vorliegen einer benoteten Prüfungsleistung wird diese mit Note angerechnet, unbenotete Prüfungsleistungen werden ohne Note angerechnet.3. Ausgefülltes Formular bei Frau Pflughoft abgeben
Das ausgefüllte Formular sowie die Originale oder beglaubigte Kopien der Leistungsnachweise geben Sie bitte bei Frau Pflughoft ab.
4. Anerkennungen der Studien- und Prüfungsleistungen durch den Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss entscheidet aufgrund der Empfehlungen der Fachberatungen über die Anerkennung.Bitte beachten Sie, dass die Anerkennungen bis Anfang Juni im Akademischen Prüfungsamt eingereicht werden sollten, damit sie auch fristgerecht für die Bewerbung zum Master Lehramt für Sonderpädagogik am 15.07. des Jahres verbucht werden können!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Leibniz Universität Hannover
Akademisches Prüfungsamt
Welfengarten 1
30167 Hannover
Tel. +49 511.762 - 2020 (Servicehotline)
Fax +49 511.762 - 2137
E-Mail studium@uni-hannover.de
Bewerbung & Zulassung
Die Bewerbung zu den Studiengängen erfolgt über das Immatrikulationsamt der Leibniz Universität Hannover. Genauere Informationen finden Sie dazu auf den Bewerbungs- und Studiengangsseiten im zentralen Webauftritt.
Der Masterstudiengang Lehramt für Sonderpädagogik ist ein eigener Studiengang, zu dem eine Bewerbung erfolgen muss.
Die Leibniz School of Education bietet jährlich eine Infoveranstaltung zur Bewerbung zum Masterstudiengang Lehramt für Sonderpädagogik an.
Beratung: Jana Pflughoft


30167 Hannover

