Lehramt an berufsbildenden Schulen
Das Studium für das Lehramt an berufsbildenden Schulen setzt sich in Hannover aus dem Bachelorstudiengang Technical Education (Bachelor TE) und dem Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen (Master LBS) zusammen.
Zusätzlich ermöglicht der Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen für Fachbachelor (LBS-Sprint) Absolventinnen und Absolventen ingenieurwissenschaftlicher Studiengänge den Quereinstieg ins Lehramt. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, im Rahmen des Zertifikatsprogrammes Zweites Fach Lehramt an berufsbildenden Schulen die Lehrbefähigung für ein zweites Unterrichtsfach zu erwerben.
Studiengänge & Zertifikatsprogramm Lehramt an berufsbildenden Schulen
Ordnungen & Dokumente Lehramt an berufsbildenden Schulen
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Bachelorstudiengang Technical Education
Ordnungen
Formulare
Weitere Formulare zum Bachelorstudiengang Technical Education finden Sie auf den Seiten des Akademischen Prüfungsamtes.
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Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen
Formulare
Weitere Formulare zum Masterstudiengang LBS finden Sie auf den Seiten des Akademischen Prüfungsamtes.
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Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen für Fachbachelor (LBS-Sprint)
Ordnungen
Formulare
Weitere Formulare zum Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen für Fachbachelor (LBS-Sprint) finden Sie auf den Seiten des Akademischen Prüfungsamtes.
- Zertifikatsprogramm 2. Fach Lehramt an berufsbildenden Schulen
Prüfungsangelegenheiten
- Prüfungsinfos beim Akademischen Prüfungsamt
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Prüfungsausschuss Lehramt an berufsbildenden Schulen
Prüfungsausschuss Lehramt an berufsbildenden Schulen
Prüfungsausschussvorsitz
Vertretung der Professorinnen und Professoren
Stellvertretung der Professorinnen und Professoren
Vertretung der Studierenden
Jonas ThobenVertretung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Stellvertretung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
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Vorziehen von Leistungen
Grundsätzlich ist es möglich, Prüfungsleistungen aus einem Masterstudiengang vorzuziehen. Dabei ist aber laut Präsidiumsbeschluss vom 16.11.2011 folgendes zu beachten:
Es steht den Fakultäten frei, eine Grundsatzentscheidung zu fällen, ob vorgezogene Prüfungsleistungen der Masterstudiengänge ermöglicht werden sollen und ggf. in welchen Studiengängen. Soweit Prüfungsleistungen eines Masterstudienganges bereits während des Bachelorstudiums zugelassen werden, sind folgende Rahmenbedingungen zu beachten:
- Die oder der Studierende befindet sich 5. oder 6. Semester. Bei Studiengängen mit längerer Regelstudienzeit sind die beiden letzten Semester innerhalb der Regelstudienzeit zugrunde zu legen. Dies ist der Prüferin oder dem Prüfer durch Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung nachzuweisen. In Ausnahmefällen können auch ein Semester oberhalb der Regelstudienzeit noch vorgezogene Prüfungsleistungen abgelegt werden.
- Die Anzahl der vorgezogen erbrachten Prüfungsleistungen darf 6 nicht überschreiten, die maximal damit erworbene Anzahl an Leistungspunkten darf 30 nicht überschreiten.
- Die Lehrpersonen einer Lehrveranstaltung/eines Moduls entscheiden, ob sie Studierende aus einem Bachelorstudiengang zur Prüfung des Masterstudienganges zulassen. Die Entscheidung wird dem Prüfungsamt durch die Lehrperson mitgeteilt.
Beratungsangebot der Leibniz School of Education Lehramt an berufsbildenden Schulen



Übersicht der Ansprechpersonen auf den Seiten des Akademischen Prüfungsamtes
Bewerbung & Zulassung
Die Bewerbung zu den Studiengängen erfolgt über das Immatrikulationsamt der Leibniz Universität Hannover. Genauere Informationen finden Sie dazu auf den Bewerbungs- und Studiengangsseiten im zentralen Webauftritt.
Der Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen ist ein eigener Studiengang, zu dem eine Bewerbung erfolgen muss.
Beratung: Katja Bestel


30167 Hannover

