Häufig gestellte Fragen - Schulpraktikum

Allgemeine & inhaltliche Fragen zum Schulpraktikum

  • Was sind die Anforderungen an das ASP/SPS und wo kann ich diese nachschauen?

    Schauen Sie für eine allgemeine Einordnung in die Prüfungsordnung und für genauere Informationen in die Praktikumsordnung sowie auf die Homepage der betrauten Institute. Die konkreten Anforderungen an das ASP/SPS erfahren Sie von den Dozierenden im Vorbereitungsseminar.

    Prüfungsordnungen:

    Prüfungsordnung FüBa; Lehramt an Gymnasien

    Prüfungsordnung B. Tech. Ed.; Lehramt an berufsbildenden Schulen

    Praktikumsordnungen:

    Praktikumsordnung FüBa; Lehramt an Gymnasien für das Allgemeine Schulpraktikum (ASP)

    Praktikumsordnung B. Tech. Edu.; Lehramt an berufsbildenden Schulen für die Schulpraktischen Studien (SPS)

    Informationen der verantwortlichen Institute:

    Informationen zum Schulpraktikum im FüBa

    Informationen zum Schulpraktikum im B. Tech. Edu.

  • Was ist der Professionalisierungsbereich und wie hängt er mit dem Schulpraktikum zusammen?

    Im Fächerübergreifenden Bachelor mit schulischem Schwerpunkt ist das Allgemeine Schulpraktikum im Modul Schulpraktische Studien / Allgemeines Schulpraktikum des Professionalisierungsbereiches verortet. Da Studierende zusätzlich die praktikumsbegleitenden Veranstaltungen SPS1 (vorbereitend) und SPS2 (nachbereitend) belegen, umfasst das gesamte Modul i.d.R. eine Dauer von einem Jahr bzw. zwei Semestern!

    Im Bachelor für Technical Education des beruflichen Lehramtes sind das Schulpraktikum und die Begleitveranstaltung Bestandteil des Moduls Grundlagen beruflichen Lehrens und Lernens im Professionalisierungsbereich Berufs- und Wirtschaftspädagogik.

  • Wie viele Stunden soll ich mindestens an der Praktikumsschule absolvieren?

    Im Allgemeinen Schulpraktikums sind insgesamt mindestens 80 Zeitstunden Präsenzzeit über vier Wochen (mind. 20 Stunden je Woche) in der Schule zu absolvieren. Die Zeitvorgabe umfasst die Anwesenheit in der Schule. Beispielsweise von Mo-Fr 8-12 Uhr = 20 Stunden/Woche. Neben den Stunden für die Durchführung von Unterrichtsvorhaben zählen hierzu auch Hospitationsstunden in verschiedenen Lerngruppen, die Unterstützung bei Pausenaufsichten und die Teilnahme an Konferenzen oder anderen schulischen Veranstaltungen.

    Die Dokumentationsvorlage über die Präsenzzeit an der Praktikumsschule (Stundenzettel) finden Sie unter der Frage "Welche Dokumente benötige ich für das Schulpraktikum?".

  • Darf ich das Schulpraktikum unterbrechen?

    Fächerübergreifender Bachelor: Das ASP muss als Blockpraktikum von 4 Wochen absolviert werden. Sollten Sie unvorhergesehen mehrere Tage verpassen (bspw. wegen einer Erkrankung), können Sie diese anschließend an den Praktikumszeitraum anhängen - geplante Unterbrechungen sind jedoch nicht vorgesehen. Einzelne Fehltage (bspw. wegen Prüfungen) können i.d.R. problemlos durch "Mehranwesenheit" ausgeglichen werden.

    Bachelor Technical Education: Das Schulpraktikum soll als Blockpraktikum von 4 Wochen absolviert werden. Studienrelevante Unterbrechungen (bspw. Laborpraktika) sprechen Sie bitte mit dem*der Dozierenden des Vorbereitungsseminars ab. Sollten Sie unvorhergesehen mehrere Tage verpassen (bspw. wegen einer Erkrankung), können Sie diese anschließend an den Praktikumszeitraum anhängen. Einzelne Fehltage (bspw. wegen Prüfungen) können i.d.R. problemlos durch "Mehranwesenheit" ausgeglichen werden.

    Sollten Sie unsicher wegen der Organisation Ihres Praktikums sein, wenden Sie sich an die Dozierenden Ihres Vorbereitungsseminars und/oder schreiben Sie uns gerne eine Email an: leibnizschoolconnect@lse.uni-hannover.de

  • Kann das Schulpraktikum semesterbegleitend absolviert werden?

    Fächerübergreifender Bachelor: Das ASP muss als Blockpraktikum von 4 Wochen absolviert werden und kann somit nicht semesterbegleitend stattfinden.

    Bachelor Technical Education: Das Schulpraktikum kann als Block von 4 Wochen oder semesterbegleitend absolviert werden (20 Schultage à 4 Zeitstunden). Beachten Sie die Praktikumsordnung für Bedingungen und sprechen Sie die Planung vorher mit dem*der Dozierenden Ihres Vorbereitungsseminars ab.

  • Was muss ich tun, wenn ich krank bin?

    Im Krankheitsfall und bei Unfällen sind Sie verpflichtet, Ihre Abwesenheit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich bei Ihrer Praktikumsschule anzuzeigen. Das bedeutet im Regelfall eine Nachricht zu Beginn der Arbeitszeit am ersten Tag. Bitte informieren Sie Ihre Ansprechperson und die Schulleitung, sofern keine anderen Absprachen getroffen wurden. Die Ursache der Krankheit muss dabei nicht zwingend mitgeteilt werden.

    Im Praktikum können bis zu 2 Fehltage innerhalb des üblichen Praktikumszeitraums durch “mehr-Anwesenheit” ausgeglichen werden.

    Wenn Sie länger als drei Tage krank sind, sollten Sie eine ärztliche Bescheinigung  sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Werktag (4. Fehltag) der Schule (nicht der Uni) vorlegen. Die Fehltage sollten direkt im Anschluss an die vier Wochen oder in Absprache mit der Schule zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

     

  • Welche Dokumente benötige ich für das Schulpraktikum?

    Das erfolgreiche Absolvieren des Schulpraktikums bescheinigt die Schule Ihnen mit diesem Dokument:

    Fächerübergreifender Bachelor bzw. Bachelor Technical Education

    Zudem sind folgende Dokumente für das Schulpraktikum von Bedeutung: Zur Dokumentenmappe

    Außerdem benötigen Sie ein erweitertes Führungszeugnis. Weitere Informationen finden Sie unter "Benötige ich ein erweitertes Führungszeugnis für das Schulpraktikum?".

  • Kann ich mein ASP/SPS im FüBa auch an einer anderen Schulform als Gymnasien, IGS oder KGS absolvieren? Ist zum Beispiel das Absolvieren an einer Grundschule möglich?

    Ja, da es sich bei dem ASP/SPS um ein Orientierungspraktikum handelt, können Sie Ihr ASP/SPS auch an einer Grundschule und anderen Schulformen absolvieren.

    Das Schulpraktikum kann an einer öffentlichen Schule oder an einer staatlich anerkannten Ersatzschule in ganz Deutschland oder in Absprache mit den Dozierenden an einer Schule im Ausland absolviert werden.

  • Benötige ich ein erweitertes Führungszeugnis für das Schulpraktikum?

    Ja, für jedes Schulpraktikum; nicht älter als drei Monate.

    Die Schule stellt Ihnen ein schriftliches Anforderungsschreiben zur Vorlage beim Bürgeramt aus, in dem bestätigt wird, dass die Voraussetzung des §30a Abs. 1 BZRG vorliegen. Mit diesem Schreiben sowie Personalausweis (oder Reisepass) können Sie dann beim zuständigen Bürgeramt ihres Erstwohnsitzes das erweiterte Führungszeugnis beantragen. Bitte teilen Sie der Schule dafür Ihren Vor- und Nachnamen, Straße mit Hausnummer, PLZ und Ort, mit (Erstwohnsitz). Gebühr: 13 Euro; Bearbeitungsdauer: 3-4 Wochen

    Die anfallende Gebühr in Höhe von 13 Euro tragen Sie als Studierende*r selbst. In speziellen Fällen kann Ihnen der Betrag zurückerstattet werden; weitere Informationen dazu finden Sie hier: Bundesjustizamt - Gebührenbefreiung

    Eine Vorlage für den Antrag, die Sie der Schule vorlegen können, finden Sie hier: Schriftliches Anforderungsschreiben für das erweiterte Führungszeugnis

    Hier geht es zur Website der Stadt Hannover für die Beantragung.

    Alternativ besteht die Möglichkeit, das erweiterte Führungszeugnis direkt auf der Website des Bundesamts für Justiz zu beantragen. Dafür benötigt man allerdings einen sogenannten Online-Ausweis und die AusweisApp2 auf dem Smartphone.

     

  • Wann findet das Schulpraktikum statt?

    In der vorlesungsfreien Zeit im Februar bis März bzw. August bis September, wenn keine Schulferien (!) sind. Wir empfehlen frühstmöglich mit Beginn der vorlesungsfreien Zeit das Praktikum zu starten, da dann Fehltage bzw. -wochen unter Umständen nachgeholt werden können. Wir übermitteln der Schule ihren Wunschzeitraum, den Sie im Rückmeldeformular eintragen können.

    Den exakten Zeitraum sprechen Sie mit der*dem Praktikumsbeauftragten der Praktikumsschule ab.

  • Darf ich mein ASP an der Schule absolvieren, an der ich selbst Schüler*in war?

    Grundsätzlich schon. Wir empfehlen jedoch eine Schule auszuwählen, an der Sie selbst nicht Schüler*in waren.

  • Können (vorherige) Tätigkeiten an einer Schule anerkannt werden?

    Praktika oder Berufstätigkeiten ohne vorangegangene Teilnahme am Vorbereitungsseminar bzw.  SPS 1 entsprechen nicht den Anforderungen an das ASP und  sind somit nicht anerkennungsfähig.

  • Bin ich während des Praktikums versichert?

    Die Studierenden gliedern sich während des Praktikums in den Betriebsablauf des Unternehmens (Schule) ein und sind als Beschäftigte nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII unfallversichert. Unerheblich ist dabei, ob das Praktikum in den Studien- oder Prüfungsordnungen zwingend vorgeschrieben ist oder freiwillig geleistet wird. Zuständig ist die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, bei der das Praktikumsunternehmen Mitglied ist (http://www.dguv.de/de/versicherung/versicherte_personen/kinder/praktika_studium/index.jsp)

    Grundsätzliche Informationen zur Unfallversicherung von Studierenden finden Sie auf unserer Webseite unter:
    https://www.uni-hannover.de/de/studium/im-studium/studienorganisation/unfallversicherung

     

Allgemeine Fragen zur Platzvergabe

  • Wie läuft die zentrale Praktikumsplatzvergabe ab?

    1. Wenn Sie im Fächerübergreifenden Bachelor studieren, melden Sie sich zu Beginn des Semesters im Rahmen der Vorbereitungsveranstaltung SPS1 (Oktober bzw. April) online für die zentrale Praktikumsplatzvergabe an. Wenn Sie im Bachelorstudiengang Technical Education studieren, müssen Sie sich nur für das Vorbereitungsseminar für das Schulpraktikum anmelden.

    2. Sie suchen sich eine passende Schulen aus und tragen sich in die "Gruppe" mit dem entsprechenden Schulnamen Ihrer Wunschschule ein. Hinweis: Härtefälle werden vorrangig berücksichtigt und von LSConnect eingetragen. Bitte senden Sie uns in diesem Fall eine Email in der ersten Vorlesungswoche an leibnizschoolconnect@lse.uni-hannover.de.

    3. LSConnect prüft die Zuordnung und sendet Ihnen zur Bestätigung einen Link. Sie haben sieben Tage Zeit, den Platz anzunehmen oder abzulehnen. Erhält LSConnect keine Rückmeldung, verfällt der Anspruch auf diesen Platz.

    4. Die Schulen erhalten Mitteilung über die ihnen zugeordneten Studierenden.

    5. Sie kontaktieren die Schule bzw. die angegebene Ansprechperson, um den genauen Praktikumszeitraum zu besprechen, welcher in der anschließenden vorlesungsfreien Zeit vorgesehen ist (Februar-März bzw. August-September).

    Hier finden Sie außerdem die Step-by-step-Anleitung in einem kurzen Erklärfilm: Zum Video.

    Dies alles bedeutet, dass das Team von LSConnect künftig die Schulpraktikumsvergabe für Studierende in den Studiengängen Bachelor Technical Education und Fächerübergreifender Bachelor organisiert. Zu diesem Zweck wird LSConnect halbjährlich verfügbare Praktikumsplätze sowie Praktikumsbeauftragte und Ansprechpersonen für die Studierenden bei den Schulen abfragen. Da die Schulen bei der Meldung der verfügbaren Plätze Bedarfe äußern können, z.B. Plätze nur für bestimmte Fächer, können Sie sich nicht für alle Schulen eintragen. Beachten Sie deshalb die "Schulliste" in der Veranstaltung.

  • Kann ich im Vergabeverfahren für einen Praktikumsplatz über LSConnect vorrangig berücksichtigt werden? (Härtefall-Regelung)

    Sollten Sie ein Kind bis zum 14. Lebensjahr im eigenen Haushalt betreuen, längerfristig erkrankt sein, eine Schwerbehinderung haben oder die Pflege eines Familienmitglieds übernehmen, haben Sie die Möglichkeit als sog. "Härtefall" vorrangig berücksichtigt zu werden. Bitte senden Sie uns die erforderlichen Unterlagen in der ersten Vorlesungswoche an leibnizschoolconnect@lse.uni-hannover.de. Die eingereichten Nachweise werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nach Kenntnisnahme umgehend vernichtet. 

    • Betreuung eines Kindes bis zum 14. Lebensjahr im eigenen Haushalt

    Bitte reichen Sie uns eine Datei mit einer eingescannten oder abfotografierten Geburtsurkunde Ihres jüngsten Kindes ein.

    • Krankheit: Längerfristige Erkrankung

    Bitte reichen Sie uns eine aktuelle Bescheinigung des Arztes über die Erkrankung mit Angabe der Dauer ein. Aus der ärztlichen Bescheinigung muss hervorgehen, dass und in welcher Form Sie aufgrund Ihrer Erkrankung erhebliche Einschränkungen bei der Durchführung des Schulpraktikums hinnehmen müssen. Die Bescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein, im Falle von chronischen Erkrankungen [sofern dies eindeutig aus der Bescheinigung hervorgeht] nicht älter als 3 Jahre.

    • Schwerbehinderung

    Bitte reichen Sie uns eine Datei in Form des eingescannten oder abfotografierten Schwerbehindertenausweises ein.

    • Pflege von Eltern, Ehegatten, Geschwistern oder Kindern

    Bitte reichen Sie uns eine aktuelle Bescheinigung der Krankenkasse über die Pflege und den zu betreibenden Pflegeaufwand ein.

  • Für welche Studiengänge gilt die zentrale Praktikumsplatzvergabe?

    Die zentrale Praktikumsplatzvergabe gilt für Studierende des Bachelors Technical Education und Studierende des Fächerübergreifenden Bachelors im Modul Schulpraktische Studien (SPS).

  • Wie sieht es mit den Fachpraktika im Master aus? Werden die Plätze hierfür auch zentral vergeben?

    Für die Fachpraktika im Master werden die Plätze selbstständig von den Studierenden bei den Schulen angefragt. Die Studierenden für das Lehramts Sonderpädagogik suchen ihre Praktikumsplätze im Bachelor und im Master selbst.

  • Wo finde ich Informationen zu den Fachpraktika?

Fragen bezüglich des Registrierungsprozesses

Fragen nach der erfolgten Zuordnung

  • Bis wann muss ich den Praktikumsplatz, für den ich mich selbst registriert habe, bestätigen/ablehnen?

    Sie werden ab ca. 3. Vorlesungswoche per Mail aufgefordert Ihren Praktikumsplatz verbindlich zu bestätigen. Für die Bestätigung haben Sie 7 Tage Zeit. 

  • Wie läuft nach erfolgreicher Platzzuweisung die Kontaktaufnahme mit der Schule ab?

    Die Schulen ehalten nach den 7 Tage Rückmeldezeitraum eine Mitteilung über die zugeordneten Studierenden. 

    Wir übermitteln Ihren Emailkontakt, ihre Fächer und den gewünschten Startzeitpunkt für das Praktikum. All diese Angaben haben Sie bei der Annahme im Rückmeldeformular eingetragen.

    Der von Ihnen bevorzugte Zeitraum dient den Schulen zur Orientierung und besseren Planung. Die Schulen versuchen den Zeitraum zu berücksichtigen.

    Bitte melden Sie sich selbstständig und zeitnah bei dem Praktikumsbeauftragten Ihrer Schule per Mail, um den genauen Praktikumszeitraum und Organisatorisches zu besprechen. Sie als Studierende bekommen ebenfalls die Kontaktdaten der Schule bzw. die der angegebenen Ansprechperson. Schauen Sie dafür in die Antwortmail, die Ihnen unmittelbar nach Annahme des Praktikumsplatzes zugesendet wird.

    Bitte achten Sie auf eventuelle Änderungen oder Zusatzinformationen in unseren E-Mails!

  • Wann erfahre ich den genauen Zeitraum meines Praktikums?

    Nachdem Sie erfolgreich einer Schule zugewiesen wurden, teilen Sie bei der Annahme einen bevorzugten Zeitraum mit, den wir zusammen mit Ihren Kontaktdaten an die Schulen weiterleiten. Der bevorzugte Zeitraum dient der Schule erstmal nur als Orientierung und soll der besseren Planung helfen. Nehmen Sie erst nach Ablauf der sieben Tage den Kontakt mit der Schule, bzw. der angegebenen Ansprechperson auf und besprechen den Praktikumszeitraum (vier Wochen), welcher in der vorlesungsfreien Zeit vorgesehen ist (Feb.-Mär. Bzw. Aug.-Sept.).

  • Wie lange dauert es, bis sich meine Praktikumsschule bei mir zurückmeldet?

    Nach der Zuteilung melden Sie sich zeitnah per E-Mail bei Ihrer Praktikumsschule, um Ihren Praktikumsplatz verbindlich zu bestätigen und ggf. bereits Organisatorisches abzuklären. Bitte haben Sie Verständnis, wenn Ihr*e Mentor*in Ihnen nicht unmittelbar antwortet. Die Schule wird den Kontakt zu Ihnen aufnehmen, wenn sie sich Ihnen mit der angemessenen Zeit und Aufmerksamkeit widmen kann, um einen harmonischen Praktikumsstart möglich zu machen. Wie lange es dauert, bis Sie eine Rückmeldung erhalten, ist daher von Schule zu Schule unterschiedlich. Sollten Sie bis ca. 1 Monat vor Beginn des Praktikumszeitraums keine Antwort erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

  • Was ist, wenn die Schule ein Unterrichtsfach nicht hat, das ich studiere?

    Da es sich bei den Praktika in den Bachelorstudiengängen um Orientierungspraktika handelt, ist es nicht schlimm, wenn die Schule, der Sie zugewiesen wurden, nur eines Ihrer Studienfächer abdeckt.

  • Ich möchte meine Praktikumsschule tauschen, geht das?

    Sie können in den ersten 2-3 Vorlesungswochen in den Schulgruppen der Veranstaltung auf Stud.IP beliebig wechseln. Dafür müssen Sie sich selbst aus der Schulgruppe austragen und in die neue Schulgruppe, sofern Plätze verfügbar sind, eintragen. Sie können sich nur für eine Schule registrieren.

    Nach Ablauf der Eintragungszeit (ca. 3. Vorlesungswoche) erhalten Sie eine Aufforderung den Praktikumsplatz anzunehmen oder abzulehen. Ab diesem Zeitpunkt ist kein Wechsel mehr möglich.

Fragen, wenn Sie keinen Praktikumsplatz haben

  • Ich habe trotz fristgerechter Anmeldung keinen Platz bekommen. Habe ich beim nächsten Durchgang mehr Chancen?

    I.d.R. kann LSConnect jedes Semester genügend Praktikumsplätze für alle Studierenden der Vorbereitungsseminare anbieten. Wenn Sie dennoch keinen Platz bekommen haben, können Sie im nächsten Semester bevorzugt berücksichtigt werden. Bitte senden Sie uns eine E-Mail bis Ende der zweiten Vorlesungswoche an leibnizschoolconnect@lse.uni-hannover.de mit folgenden Angaben:

    Vor- und Nachname:

    LUH-ID:

    Studiengang:

    Vorbereitungsseminar besucht im Semester:

    Wunschschule*:

    *(Welche Schulen Sie auswählen können, sehen Sie in der stud.ip Veranstaltung in der "Schulliste".)

    Fügen Sie bitte die Bescheinigung über die erbrachte Studienleistung im Vorbereitungsseminar hinzu.

     

Fragen bezüglich selbstorganisierter Praktikumsplätze

Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet werden können, schreiben Sie uns gerne eine Mail.
Sarah Fox, M. Ed.
Adresse
Im Moore 11
30167 Hannover
Gebäude
Raum
409
Sarah Fox, M. Ed.
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30167 Hannover
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