Anmeldung
-
Wie läuft die Anmeldung für BIKO-LAMB ab?
Nachdem Sie sich über das Formular auf unserer Webseite angemeldet haben, erhalten Sie eine Mail vom Projektteam, in der Ihre Teilnahme am Projekt bestätigt wird. Das Projektteam wird Sie dann zur Stud.IP-Veranstaltung für das BIKO-LAMB-Programm hinzufügen.
-
Brauche ich eine LUH-Mailadresse oder kann ich meine private Mailadresse nutzen?
Wir kommunizieren ausschließlich über die LUH-Mailadresse. Auf diese Weise kann die Identität der Studierenden verifiziert werden, da nur diese über eine Mailadresse der Leibniz Universität Hannover verfügen.
Bausteine und Bescheinigung
-
Gibt es eine bestimmte Reihenfolge, in der die Bausteine absolviert werden müssen?
Ja, für BIKO-LAMB ist eine bestimmte Belegreihenfolge vorgesehen, die mit Baustein A beginnt. Sie können die Bausteine B, C und D nur für BIKO-LAMB anrechnen lassen, wenn diese zeitlich nach Baustein A absolviert wurden. Diese Belegreihenfolge ist für alle Studierenden bindend!
Die Bausteine B, C und D können anschließend je nach Studiengang und Studiengangsverlauf flexibel kombiniert und absolviert werden.
Nähere Informationen dazu können Sie der Übersicht “Möglichkeiten der Anrechenbarkeit” entnehmen.
-
Welche Sprachen gelten in Baustein C als Kontrastsprache?
Sprachtypologisch zum Deutschen kontrastrierende Sprachen sind zum Beispiel: Arabisch, Chinesisch, Finnisch, Georgisch, Hebräisch, Japanisch, Kannada, Koreanisch, Tamil, Thailändisch, Türkisch, Ungarisch und Vietnamesisch.
-
Welche Nachweise muss ich für die Bausteine erbringen?
Auf unserer Webseite finden Sie eine Übersicht über die zu erbringenden Nachweise.
-
Was muss ich tun, um die Bescheinigung für BIKO-LAMB ausgehändigt zu bekommen?
Voraussetzungen für den Erhalt der Bescheinigung sind – unter der Beachtung der Belegreihenfolge – das Einreichen der Nachweise über die bestandenen Bausteine sowie die Abgabe des Abschlussberichts.
Die Ausstellung der Bescheinigung wird von der Projektkoordination übernommen. Laden Sie dazu die zu erbringenden Nachweise für die einzelnen Bausteine in die entsprechenden Stud.IP-Ordner. Wenn Sie die Nachweise vollständig hochgeladen haben, schreiben Sie uns zur Information gerne eine E-Mail.
Baustein A: Praxiseinheiten
-
Wie läuft die Vermittlung an die Schulen ab?
Sie melden sich über Stud.IP für die Werkstatt DaZ/DaF an und erhalten im Stud.IP-Kurs weitere Informationen zu teilnehmenden Schulen/Einrichtungen und dem Matching-Vorgang.
-
Wie viele Stunden pro Woche muss ich für die Unterstützung einplanen?
Wie viel Zeit das Engagement an einer pädagogischen Einrichtung im Rahmen von BIKO-LAMB in Anspruch nimmt, wird direkt mit dem pädagogisch lehrenden Personal abgesprochen. Wir bitten diese bei der Anmeldung ihrer Bedarfe darum, eine grobe Einschätzung zu geben, wie viel Zeit die Unterstützung voraussichtlich in Anspruch nehmen wird. Erfahrungsgemäß ist dies jedoch oft schwer abzuschätzen und erst mit Aufnahme der Tätigkeit entwickelt sich ein zeitlicher Rahmen; nicht zuletzt auch dadurch, dass sich neue Ideen und Bedarfe während der Zusammenarbeit entwickeln. Sprechen Sie beim ersten Kontakt ab, an welchen Tagen und in welchem Umfang Sie tätig sein können.
-
Ist die Unterstützung zeitlich begrenzt?
Die Zusammenarbeit ist für mindestens ein Schulhalbjahr angelegt. Sie dürfen sich aber gerne auch länger engagieren.
-
Nach dem Erhalt der Mail vom Projektteam kam kein Kontakt zu der mir zugewiesenen pädagogischen Einrichtung zustande, da meine Ansprechpartner*in sich nicht meldet bzw. nicht reagiert. Was nun?
Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit dem BIKO-LAMB-Team in Verbindung. Wir werden versuchen, den Kontakt erneut für Sie herzustellen oder Sie gegebenenfalls neu zu matchen.
-
Ich habe Probleme mit der mir zugewiesenen pädagogischen Einrichtung bzw. bin unzufrieden mit der Art und Weise der Kooperation. Was mache ich jetzt?
Bitte setzen Sie sich in diesem Falle mit dem BIKO-LAMB-Team in Verbindung. Wir versuchen, zu vermitteln oder gegebenenfalls neu zu matchen.
-
Die Schule verlangt von mir, die Belehrung für die Beschäftigten in Schulen zum Infektionsschutz gemäß §35 IfSG auszufüllen. Wo finde ich diese?
Erklaerung_IFSG.pdfPDF, 617 KB
-
Ich habe im letzten Semester einen Teil der 60 Praxisstunden für die Unterstützung in Baustein A absolviert. Mir fehlen jetzt noch die restlichen Stunden. Was mache ich jetzt? Wie kann ich meine Reststunden absolvieren?
Bitte setzen Sie sich in diesem Falle mit dem BIKO-LAMB-Team in Verbindung. Wir versuchen, Sie im kommenden Semester neu zu matchen. Bitte beachten Sie, dass Sie an der neu vermittelten pädagogischen Einrichtung mindestens 30 Stunden absolvieren müssen.
Anrechnungsmöglichkeiten
-
Ich studiere im Fächerübergreifenden Bachelor. Kann ich die zu absolvierenden Veranstaltungen mit Leistungspunkten anrechnen lassen?
Für Studierende im Fächerübergreifenden Bachelor besteht die Möglichkeit, die Teilnahme im Professionalisierungsbereich im Modul Schlüsselkompetenzen anrechnen zu lassen. Weitere Informationen finden Sie hier.
-
Ich studiere im Fächerübergreifenden Bachelor und möchte das berufsfeldrelevante Praktikum im Rahmen von BIKO-LAMB anerkennen lassen. Was muss ich tun?
Das berufsfeldrelevante Praktikum muss einen internationalen/interkulturellen DaZ/DaF Bezug aufweisen. Sprechen Sie zunächst mit dem Anerkennungsbeauftragten Ihres Faches, ob Sie das Praktikum in der von Ihnen präferierten Einrichtung absolvieren können. Für die weitere Beratung kontaktieren Sie anschließend die BIKO-LAMB-Projektkoordination.
Weitere Hinweise sowie Rahmenbedingungen für die Absolvierung des Praktikums finden Sie hier. -
Ich studiere Sonderpädagogik. Kann ich die zu absolvierenden Veranstaltungen mit Leistungspunkten anrechnen lassen?
Für die Anrechenbarkeit von Veranstaltungen aus der Sonderpädagogik finden Sie hier mehr Informationen.
-
Ich studiere im Bachelor Technical Education. Kann die die zu absolvierenden Veranstaltungen mit Leistungspunkten anrechnen lassen?
Für Studierende im Technical Education Bachelor gibt es die Möglichkeit, die Teilnahme im Professionalisierungsbereich im Modul Schlüsselkompetenzen anrechnen zu lassen. Weitere Informationen finden Sie hier.
-
Ich befinde mich bereits im Master (Lehramt an Gymnasien, Lehramt für Sonderpädagogik, Lehramt an berufsbildenden Schulen). Kann ich die zu absolvierenden Veranstaltungen mit Leistungspunkten anrechnen lassen?
Es ist bisher nicht möglich, Veranstaltungen, die im Rahmen von BIKO-LAMB zu belegen sind, im Master für das Lehramt an Gymnasien anrechnen zu lassen. Sie können die Bausteine dennnoch gerne absolvieren und die Bescheinigung erlangen.
Für die Anrechenbarkeit von Veranstaltungen aus der Sonderpädagogik und für Technical Education finden Sie hier mehr Informationen.
-
Ich habe am Deutschen Seminar das ehemalige Modul S7 belegt. Kann ich S7 in Baustein A anstelle der Werkstatt DaZ/DaF anerkennen lassen?
Das Modul S7 kann in Baustein A anstelle der Werkstatt DaZ/DaF anerkannt werden, wenn beide Veranstaltungen (S7.1 Theorie und S7.2 Praxisanteile) absolviert wurden. Wenn Sie beide Veranstaltungen in S7 absolviert haben, laden Sie Ihre Teilnahmebestätigungen gerne über Stud.IP in den entsprechenden Ordner hoch.
-
Ich habe am Deutschen Seminar das Modul S5 (Grundlagen Spracherwerb und Mehrsprachigkeit) belegt. Kann ich S5 in Baustein A anstelle der Werkstatt DaZ/DaF anerkennen lassen?
Das Modul S5 kann nicht als Äquivalent für die Teilnahme am Seminar “Werkstatt DaZ/DaF” angerechnet werden. Die Belegung des Moduls S5 gehört jedoch zu den Voraussetzungen, um sich BIKO-LAMB als Äquivalent zur ZQ-DaZ anerkennen zu lassen. Weiteren Informationen dazu finden Sie hier.
Berufliche Perspektiven
-
Darf ich, wenn ich an BIKO-LAMB teilgenommen habe, an Schulen DaZ/DaF unterrichten?
Aktuell gibt es keine offiziellen Vorschriften über Fort-/Weiterbildungen oder Zertifikate, die Berechtigungen zum Unterrichten von DaZ-Schüler*innen an Schulen regeln. Im Rahmen von BIKO-LAMB erwerben Sie Grundlagen, die Sie dazu befähigen, in interkulturellen und mehrsprachigen Klassenzimmern eine DaZ-Schülerschaft inklusiv zu unterrichten sowie Sprachlernunterstützung zu leisten.
-
Qualifiziert mich BIKO-LAMB dazu, Integrationskurse zu leiten?
BIKO-LAMB wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als Berechtigung zum Unterrichten in Integrationskursen bedingt anerkannt.
Lehramtsstudierende der Leibniz Universität Hannover mit Deutsch als Erst-, Zweit- oder Unterrichtsfach können nach ihrem Bachelorabschluss das Professionalisierungsprogramm BIKO-LAMB als Äquivalent zur ZQ-DaZ vom BAMF anerkennen lassen. Damit berechtigt der erfolgreiche Abschluss von BIKO-LAMB unter bestimmten Voraussetzungen zur Unterrichtstätigkeit in BAMF-geförderten Integrationskursen. Näheres finden Sie auf unserer Webseite unter Zulassungsvoraussetzungen und Anerkennungsmodalitäten.