Häufig gestellte Fragen

Anmeldung

Bausteine und Bescheinigung

Baustein A: Praxiseinheiten

Anrechnungsmöglichkeiten

Berufliche Perspektiven

  • Darf ich, wenn ich an BIKO-LAMB teilgenommen habe, an Schulen DaZ/DaF unterrichten?

    Aktuell gibt es keine offiziellen Vorschriften über Fort-/Weiterbildungen oder Zertifikate, die Berechtigungen zum Unterrichten von DaZ-Schüler*innen an Schulen regeln. Im Rahmen von BIKO-LAMB erwerben Sie Grundlagen, die Sie dazu befähigen, in interkulturellen und mehrsprachigen Klassenzimmern eine DaZ-Schülerschaft inklusiv zu unterrichten sowie Sprachlernunterstützung zu leisten.

  • Qualifiziert mich BIKO-LAMB dazu, Integrationskurse zu leiten?

    BIKO-LAMB wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als Berechtigung zum Unterrichten in Integrationskursen bedingt anerkannt.

    Lehramtsstudierende der Leibniz Universität Hannover mit Deutsch als Erst-, Zweit- oder Unterrichtsfach können nach ihrem Bachelorabschluss das Professionalisierungsprogramm BIKO-LAMB als Äquivalent zur ZQ-DaZ vom BAMF anerkennen lassen. Damit berechtigt der erfolgreiche Abschluss von BIKO-LAMB unter bestimmten Voraussetzungen zur Unterrichtstätigkeit in BAMF-geförderten Integrationskursen. Näheres finden Sie auf unserer Webseite unter Zulassungsvoraussetzungen und Anerkennungsmodalitäten.