Bedingungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums für Lehrerfortbildung

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Fortbildungsangeboten! Hiermit möchten wir Sie über die Bestimmungen und Regelungen für die Fortbildungen sowie das Anmeldeverfahren im Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung an der Leibniz Universität Hannover informieren. Wir hoffen, Sie als Teilnehmerin, als Teilnehmer begrüßen zu dürfen!

  • Kontaktdaten

    Kontaktdaten

    Leibniz Universität Hannover
    Leibniz School of Education
    uniplus – Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung
    Callinstraße 22
    30167 Hannover
    Tel.: +49 511 762 5799
    Fax: +49 511 762 14131
    E-Mail: susanne.elsner@lehrerbildung.uni-hannover.de

  • Adressatinnen und Adressaten

    Adressatinnen und Adressaten

    Unsere Fortbildungsangebote richten sich an den folgenden Personenkreis:

    • Lehrkräfte der öffentlichen Schulen
    • Lehrkräfte, die zum Dienst an Ersatzschulen nach §§ 152, 155 NSchG beurlaubt sind
    • Nicht-lehrendes Personal der öffentlichen Schulen
    • Ausbilderinnen und Ausbilder der Studienseminare der Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie der Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt und Wolfenbüttel
    • Lehrkräfte der Schulen in freier Trägerschaft, die nicht aus dem Landesdienst beurlaubt sind
    • Sozialpädagogische Fachkräfte für soziale Arbeit in schulischer Verantwortung
  • Ankündigung

    Ankündigung

    Die Fortbildungsangebote werden in der Veranstaltungsdatenbank VeDaB veröffentlicht. Die Schulen werden per E-Mail über die Veranstaltungsangebote informiert. Die Ankündigungen enthalten detaillierte Informationen über die Fortbildungen. Diese "Bedingungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums für Lehrerfortbildung der Leibniz Universität Hannover" sind Bestandteil der Ankündigungen.

  • Anmeldung

    Anmeldung

    Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Veranstaltungsdatenbank. Diese Online-Anmeldung ist unbedingte Voraussetzung für die folgenden Bearbeitungsschritte, z.B. für die Erstellung der Teilnahmelisten und Teilnahmebescheinigungen. Die aktuelle Richtigkeit der in der Datenbank hinterlegten Informationen ist von großer Wichtigkeit. Notwendig für die Bearbeitung der Anmeldungen ist neben den Angaben Vorname, Name und E-Mail die Angabe der Schulnummer.

    Im Zuge der Online-Anmeldung muss bestätigt werden, dass die Genehmigung der vorgesetzten Dienststelle vorliegt. Bei mehrtägigen Fortbildungen wird ggf. ein Übernachtungswunsch erfasst. Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ist zudem die Erklärung zur Kostenübernahme notwendig.

    Die in der Ankündigung angegebene Anmeldefrist ist zu beachten. Anmeldungen nach Ablauf der Meldefrist können nur berücksichtigt werden, wenn freie Plätze vorhanden sind, bzw. die Veranstaltung nicht aufgrund zu geringer Anmeldungen abgesagt werden musste. Auch dürfen keine organisatorischen Gründe der verspäteten Zulassung zur Teilnahme entgegenstehen.

    Durch die Anmeldung werden die Ausschreibungsbedingungen anerkannt. Die Bestätigung des Eingangs der Anmeldung bedeutet noch keine Zusicherung der Teilnahme. Erst durch die Zusendung der Einladung akzeptiert das Kompetenzzentrum Hannover die Meldung.

  • Berücksichtigung von Beeinträchtigungen (gem. § 81 Abs. 4 Nr. 2 SGB IX)

    Berücksichtigung von Beeinträchtigungen (gem. § 81 Abs. 4 Nr. 2 SGB IX)

    Personen mit Beeinträchtigungen werden gebeten, bei der Meldung unter "Bemerkungen" mitzuteilen, welche Vorkehrungen notwendig sind, damit die Beeinträchtigungen bei der Organisation am Tagungsort berücksichtigt werden können, z. B. barrierefreier Zugang.

  • Genehmigung der Dienststelle

    Genehmigung der Dienststelle

    Die Genehmigung der vorgesetzten Dienststelle (i.d.R. die Schulleitung) zur Teilnahme ist die Voraussetzung für die Anmeldung zu einer Fortbildungsveranstaltung und die dienstrechtliche Absicherung. Das gilt auch für Lehrkräfte im Erziehungsurlaub. Bei der Online-Anmeldung muss bestätigt werden, dass diese Genehmigung vorliegt. Die Entscheidung über Unterrichtsbefreiung sowie über eine Beteiligung der Lehrkräfte an den Kosten trifft die vorgesetzte Dienststelle. Ein Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise (Aus- und Fortbildungsreise) ist an die vorgesetzte Dienststelle zu richten.

  • Einladungen

    Einladungen

    Einladungen versendet das Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung der Leibniz Universität Hannover rund zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn per Mail. Die angemeldete Lehrkraft und die in der Veranstaltungsdatenbank hinterlegte Schule werden dabei zeitgleich informiert.

    Mit der Zusendung der Einladung durch das Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung wird die Anmeldung für beide Seiten verbindlich. Ohne die offizielle Einladung ist eine Teilnahme grundsätzlich nicht möglich.

  • Rücktritt

    Rücktritt

    Ein Rücktritt von einer Veranstaltung erfolgt über „Meine VeDaB“. Bei kurzfristigen Absagen muss das Kompetenzzentrum Hannover per E-Mail (kurshotline@lehrerbildung.uni-hannover.de) oder telefonisch informiert werden.

    Geht die Abmeldung bis zum offiziellen Meldeschluss - oder bevor die offizielle Einladung versendet wurde - beim Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung ein, entstehen keine Kosten.

    Abmeldungen nach Meldeschluss bzw. nachdem die offizielle Einladung erfolgt ist, entbinden nicht von der Zahlung der Teilnahmekosten oder ggf. entstehender Stornierungskosten. Dies gilt auch für ein krankheitsbedingtes Nichterscheinen. Der entsendenden Schule bzw. Dienststelle werden die tatsächlich entstandenen Kosten bis zur Höchstgrenze der vollen Teilnahmekosten oder Stornierungskosten in Rechnung gestellt.

    Für die gemeldete Person kann im Falle der Verhinderung eine geeignete Ersatzperson mit allen erforderlichen Daten zur Teilnahme benannt werden. Die Änderung ist dem Kompetenzzentrum Hannover per E-Mail mitzuteilen. In diesem Fall entstehen keine Stornierungskosten.

    Die Entpflichtung aus einer mehrteiligen Maßnahme kann nur mit besonderer Begründung und mit Zustimmung der / des Dienstvorgesetzten auf schriftlichem Wege erfolgen.

  • Reisekostenerstattung

    Reisekostenerstattung

    Die Erstattung der Reisekosten erfolgt in der Regel von Amts wegen nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) v. 10.01.2017 (Nds. GVBl Nr. 1/2017, S. 2 ff.) aufgrund des § 84 Abs. 4 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) vom 25.03.2009 (Nds. GVBl. S. 72), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes zur Neuregelung des Besoldungsrechts vom 20.12.2016 (Nds. GVBl. S. 308).

    Hinweis:

    Fahrtkosten werden unter Beachtung der Bestimmungen des BRKG (bzw. NRKVO) grundsätzlich nur in der Höhe der Kosten der preiswertesten Karte der niedrigsten Klasse eines regelmäßig verkehrenden öffentlichen Beförderungsmittels erstattet. Eine Unterbringung wird in der Regel in Einzelzimmern erfolgen, ein Rechtsanspruch auf ein Einzelzimmer besteht jedoch nicht.

    Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen kann die Erstattung der Reisekosten der Teilnehmenden nach Entscheidung der Schule aus dem Schulbudget erfolgen (Basis: Haushaltswirtschaftliche Vorgaben für das Budget der Schule, RdErl. des MK v. 31.7.2018).

  • Teilnahmebescheinigungen

    Teilnahmebescheinigungen

    Die Teilnehmenden bestätigen ihre Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung mit ihrer Unterschrift in der Anwesenheitsliste. Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung am Ende der Veranstaltung bzw. nach dem letzten Termin einer Veranstaltungsreihe.

  • Überzeichnung

    Überzeichnung

    Übersteigt die Zahl der Meldungen das Angebot an Plätzen, so erfordert das Mitbestimmungsrecht für Beschäftigte im niedersächsischen Landesdienst eine Beteiligung des Schulbezirkspersonalrates, der bzw. dem Gleichstellungsbeauftragten und ggf. der Vertrauenslehrkraft für Schwerbehinderte der Niedersächsischen Landesschulbehörde. Die im Rahmen des Auswahlverfahrens nicht berücksichtigten Personen werden über die Entscheidung und ggf. über einen Ersatztermin informiert.

    Sollte die Veranstaltung überzeichnet sein, dann gelten die folgenden Kriterien als Rangfolge zur Auswahl:

    a) Termingerechte und ordnungsgemäße Anmeldung

    b) Zugehörigkeit zur Zielgruppe der Veranstaltung

    c) Schwerbehinderung

    d) Gründe zur Herstellung der gleichen Stellung von Frauen und Männern

    e) Max. 2 Personen pro Schule

    f) Losverfahren

    Zur Prüfung der Kriterien dienen ausschließlich die VeDaB-Daten der angemeldeten Personen. Diese sind für die Aktualität und Korrektheit (Dienstelle, Funktion, Schwerbehinderung u. ä.) der Daten verantwortlich.

    Bei einer deutlichen Überzeichnung ist das Kompetenzzentrum Hannover bemüht, zeitnah eine weitere themengleiche Veranstaltung anzubieten.

    Im Rahmen der Anmeldefrist werden die zunächst nicht berücksichtigten Personen bei einer erneuten Meldung bevorzugt behandelt, wenn sie bei ihrer Anmeldung auf die erhaltene Absage im Feld „Bemerkungen“ hinweisen.

  • Veranstaltungsausfall

    Veranstaltungsausfall

    Dem Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung der Leibniz Universität Hannover bleibt die Absage von Veranstaltungen aus einem unvorhersehbaren Grund (z. B. Erkrankung der Veranstaltungsleitung oder zu geringe Teilnehmerzahl) vorbehalten. In diesem Fall werden keine Kosten erhoben. Bereits zum Zeitpunkt der Absage erhaltene Teilnahmegebühren werden zurückerstattet.

  • Vertrags- und Zahlungspartner, Kostenübernahme

    Vertrags- und Zahlungspartner, Kostenübernahme

    Vertrags- und Zahlungspartner ist grundsätzlich die entsendende Schule bzw. Dienststelle. Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ist die Höhe der Teilnahmekosten in den Ankündigungen ausgewiesen. Alle öffentlichen Schulen in Niedersachsen sind mit eigenverantwortlich zu bewirtschaftenden Budgets ausgestattet, die u. a. zur Finanzierung von Fortbildungen dienen (siehe RdErl. D. MK vom 31.07.2018 „Hauswirtschaftliche Vorgaben für das Budget der Schule“). Die Rechnungsstellung erfolgt an die Schulen bzw. Dienststellen.

    Veranstaltungen ohne Hinweis auf Kosten:

    Für Veranstaltungen ohne den Hinweis auf eine Kostenpflicht werden die Veranstaltungs- und die Reisekosten der Teilnehmenden in der Regel aus Landesmitteln übernommen.

    Kostenpflichtige Veranstaltungen:

    Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ist die Höhe der Veranstaltungsgebühr in den jeweiligen Ausschreibungen ausgewiesen. Die Kostenbeiträge sind in der Regel nach dem Merkmal mit und ohne Übernachtung aufgeführt.

    Lehrkräfte/Beschäftigte aus Schulen in freier Trägerschaft können im Rahmen der verfügbaren Plätze auf eigene Kosten teilnehmen


Teilnahmebedingungen, August 2020
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