Zur Person
Prof. Dr. Peter Schneck ist Professor für Amerikanistik an der Universität Osnabrück. Seine Forschungsschwerpunkte sind Recht und Literatur, das Verhältnis von Eigentum und Kultur sowie die Untersuchung von Erzählformen als Wissensformen. Seit 2009 leitet er das Osnabrück Summer Institute for the Cultural Study of the Law (OSI).
Vortrag in der Reihe »mittwochs um vier«
WiSe 2017/18
Das Recht der Entrechteten: Literatur und die Erfindung der Menschenrechte
Die Vorstellung, dass alle Menschen die gleichen grundlegenden und natürlichen Rechte haben, ist weit verbreitet, doch selbstverständlich ist sie deshalb keineswegs. Woher aber kommt dann diese Vorstellung und, noch mehr, das Wissen um tatsächlich existierende rechtliche Bedingungen und Möglichkeiten, diese Rechte einzufordern und wahrzunehmen? Die Geschichte und die Gegenwart der Menschenrechte ist ohne die Herausbildung eines individuellen und kollektiven Rechtsbewusstseins nicht vorstellbar - und an dieser Form Menschenrechtsbildung kann Literatur ein besonderer Anteil zugesprochen werden. Dabei lässt sich die mögliche Wirkung literarischer Werke nicht allein auf die Erzeugung von Mitleid und Einfühlung in den Anderen beschränken; Literatur hat nicht nur affektive und emotionale Funktionen in der Menschenrechtsbildung, sondern eröffnet auch Möglichkeiten der Kritik, der Verhandlung und der Reflexion.
Beitrag im Sammelband 2019
Das Recht der Entrechteten: Literatur und die Erfindung der Menschenrechte [Beitrag 23]
Keywords
- Menschenrechte,
- Literatur,
- Fiktion,
- Affekt,
- Identifikation,
- Rechtsperson,
- Unrechtserfahrung,
- Gewalt.
Abstract
»Die Vorstellung, dass alle Menschen die gleichen grundlegenden und natürlichen Rechte haben, ist weit verbreitet, doch selbstverständlich ist sie deshalb keineswegs. Woher aber kommt dann diese Vorstellung und, noch mehr, das Wissen um tatsächlich existierende rechtliche Bedingungen und Möglichkeiten, diese Rechte einzufordern und wahrzunehmen? Die Geschichte und die Gegenwart der Menschenrechte ist ohne die Herausbildung eines individuellen und kollektiven Rechtsbewusstseins nicht vorstellbar – und an dieser Form Menschenrechtsbildung kann Literatur ein besonderer Anteil zugesprochen werden. Dabei lässt sich die mögliche Wirkung literarischer Werke nicht allein auf die Erzeugung von Mitleid und Einfühlung in den Anderen beschränken; Literatur hat nicht nur affektive und emotionale Funktionen in der Menschenrechtsbildung, sondern eröffnet auch Möglichkeiten der Kritik, der Verhandlung und der Reflexion.« Peter Schneck 2019: 447