Freigabeverfahren für Professuren:
Für die Freigabe von Professuren in den Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften ist ein Einvernehmen zwischen der jeweiligen Fakultät und der LSE erforderlich. Die LSE wird in die Erstellung von Freigabeanträgen und Profilpapieren beratend einbezogen. Bei auftretenden Konflikten erfolgt die Entscheidung durch das Präsidium, basierend auf der Stellungnahme des Senats.
Mitwirkung bei Berufungsverfahren:
Die LSE ist stimmberechtigt in Berufungsverfahren für diese Professuren, in der Regel durch ein Mitglied der Hochschullehrendengruppe. Das Direktorium der LSE benennt die Vertretung der LSE in der Berufungskommission.
Besonderer Lehramtsbezug:
Für alle anderen Professuren der Fakultäten, die an der Lehrkräftebildung beteiligt sind, muss im Freigabeantrag angegeben werden, ob ein besonderer Lehramtsbezug besteht. Liegt ein solcher vor, ist eine Stellungnahme des Direktoriums der LSE beizufügen und die LSE am Berufungsverfahren stimmberechtigt zu beteiligen, ebenso durch ein Mitglied der Hochschullehrendengruppe. Auch hier benennt das Direktorium der LSE die Vertretung in der Berufungskommission. Bei Konflikten entscheidet das Präsidium nach Stellungnahme des Senats.
Die LSE trägt somit entscheidend zur Qualitätssicherung und strategischen Ausrichtung der Lehrkräftebildung an der Universität bei.
Ansprechperson
30167 Hannover